
Am Vorabend zum 1.Mai 1891erschien in der Arbeiterzeitung1 in der Rubrik „Es lebe der Achtstundentag“ dieser Artikel. Victor Adler meinte: „Das allgemeine Wahlrecht ist die Voraussetzung für die ökonomische Befreiung der Arbeiter:innen!“
Bei uns ist das Wahlrecht an den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft – ist das noch gerecht?
Das Wahlrecht ist ein zentrales Teilhaberecht in einer Demokratie. Mehr als ein Drittel der Menschen in Wien im wahlfähigen Alter können nicht bei der Wahl mitbestimmen, das sind rund 600.000 Einwohner:innen. Bei uns ist das Wahlrecht an den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft – ist das noch gerecht?
ÖAW-Politikwissenschaftlerin Monika Mokre meint in einem Interview2: Alle zahlen Steuern, alle unterliegen Gesetzen – warum also nicht auch mitbestimmen? Viele, die derzeit ausgeschlossen sind, leben schon zehn Jahre oder länger hier, manche sind hier geboren. Sie beschreibt Modelle des Wahlrechts, die an eine gewisse Aufenthaltsdauer gebunden sind. Monika Mokre nennt eine fünfjährige Aufenthaltsdauer zum Erhalt der Wahlbetechtigung. Ich persönlich denke, dass eine zweijährige Aufenthaltsdauer zur Teilnahme an allen Wahlen berechtigen soll.

Der Achtstundentag vor dem ersten 1. Mai 1890

„Die kürzere Arbeitszeit sichert den Arbeitern nicht nur einen größeren Teil des Arbeitserträgnisses, nein, der Arbeiter verlöngert sich sein Leben. Die menschliche Gesundheit ist eine Gnade, welche die größte Beachtung verdient. Wie der Mensch nicht von einer beliebigen Höhe herabspringen kann, wenn er sich nicht der Gefahr aussetzen will, Hals und Beine dabei zu brechen, so darf er sich auch bei Arbeit nicht ungestraft Anstrengungen zumuten, die über seine Kräfte gehen.“
Ein Mahnwort an alle, die es noch nicht wissen – 50.000 Flugblätter vor dem 1. Mai 18904.


Was plagt uns heute!
Zwei Beispiele
Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmt. Laut einer aktuellen Deloitte-Studie sind 81 Prozent der Beschäftigten außerhalb der regulären Arbeitszeit für berufliche Anliegen erreichbar. Das hat spürbare Folgen für Gesundheit und Familienleben.
Ständige Erreichbarkeit bedeutet unregulierte Verfügbarkeit für berufliche Tätigkeiten vor oder nach der Arbeit, am Wochenende, im Urlaub, an Feiertagen oder sogar im Krankenstand und dies ohne verbindliche Regelungen. Das Risiko für die mentale Gesundheit steigt, Stress, innere Unruhe und Mentale Belastung nehmen deutlich zu5.
Unter Handy-Sucht versteht man den starken Drang mit gerade nicht anwesenden Personen via Telekommunikation (Mobiltelefonanruf, SMS) in Kontakt treten zu wollen. Die Sucht hat meist die Isolation zur Folge, da es fast nur um einen telekommunikativen Austausch von Belanglosigkeiten anstatt tatsächlicher Zuwendung geht.
Eins der maßgeblich prägenden Merkmale dieser Abhängigkeit besteht darin, dass diese Personengruppe das Mobiltelefon meist durchgehend eingeschalten lässt. Die Betroffenen haben Angst ein Gespräch zu versäumen, was für sie bedeuten würde von einem sozialen Netzwerk abgeschnitten zu werden. Im weiteren Sinn umfasst die Handy-Sucht auch die Handy-Spielsucht sowie die Handy-Onlinesucht6.
Quellenverzeichnis
- ÖNB, digitales Archiv, Arbeiterzeitung am 29. April 1891, Seite 5 ↩︎
- Das ganze Interview vom 24. April 2025 im ÖAW – Wer in Wien mitbestimmen darf – und wer nicht? ↩︎
- ÖNB, digitales Archiv ↩︎
- Geschichte der Sozialdemokratie, Ludwig Brügel, Vierter Band, Wien 1923, Seiten 108 ff. ↩︎
- AK-Oberösterreich am 10.10.2025 – Ständige Erreichbarkeit macht krank – AK Oberösterreich fordert Recht auf Nichterreichbarkeit ↩︎
- Sozialministerium ↩︎