Dieser Artikel behandelt den ersten Teil des Vortrags von Emmerich Gärtner-Horvath anläßlich unserer Studienfahrt am 16. Oktober in Oberwart. Wir haben anhand von drei wesentlichen Akteur:innen der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert die Repressalien gegen die Rom_nija dargestellt.
Beginnen wir beim Vater von Maria Theresia – Karl VI. Er war jener Habsburger, der die Rom_nija am schlimmsten verfolgte.
1720 bestimmte eine kaiserliche Verordnung Karls VI., dass die “Zigeuner und jegliches liederliche Gesindel in Österreich” ausgerottet werden sollten.
1725 erließ Kaiser Karl VI. eine Verordnung, die besagte, dass Rom_nija gefangen genommen werden sollten; diejenigen, die Straftaten begangen hätten, sollten hingerichtet werden, die anderen aber mit einem Brandzeichen am Rücken gekennzeichnet und, unter Androhung der Enthauptung bei einer Rückkehr, abgeschoben werden. Dies wurde v.a. in den österreichischen Gebieten vollzogen.2
Im 18. Jahrhundert wurden die armen Zigeuner in Ungarn und Siebenbürgen Gegenstand gouvernementaler Exüerimente. In der offiziellen Hof- und Regierungssprache drückte man das so aus: “Die allverehrte und huldreiche Kaiserin Maria Theresia wandte diesem vernachlässigten Volksstamm ihre mütterliche Sorgfalt zu, und der Kaiser Josef II. betätigte an ihm seine Humanitätsbestrebungen.”
Neues Wiener Blatt, 3. Februar 1875, Seite 5 4
1726 ordnete Karl VI. an, dass alle männlichen Roma hinzurichten sind und den Frauen sowie Kindern unter 18 Jahren ein Ohr abzuschneiden ist.1
Unter Maria Theresia wurde 1758 den Roma verboten, Pferde und Kutschen zu besitzen, und sie wurden gezwungen, sich anzusiedeln. Sie erhielten von den Grundbesitzern Baugrund und Baumaterialien, wofür sie Abgaben leisten mussten. Der Baugrund, der den Roma zur Verfügung gestellt wurde, lag meist am Ende oder außerhalb der Dörfer.
Die Roma durften nur mit Erlaubnis und genauer Zielangabe die Dörfer verlassen. Der Dorfrichter hatte die Pflicht, die Roma ständig zu kontrollieren und über sie monatlich Bericht zu erstatten.
Den Roma wurde verboten untereinander zu heiraten. Die Ehen mit Nichtroma wurden gefördert. Der grausamste Abschnitt dieser Verordnung war, dass den Familien alle Kinder über fünf Jahren abgenommen und Nicht-Roma Familien zur Erziehung übergeben werden sollten. Die Verordnung wurde in bestimmten ungarischen Komitaten immer wieder ausgeführt, die Kinder wurden Alter von 12 Jahren bei anderen Familien als Dienstboten eingesetzt.
Joseph II
1783 befreite er zwar die Roma in der Bukowina aus der Leibeigenschaft, bis dahin, mussten sie als Sklaven in Klöstern und bei Adeligen verschiedenste Dienste leisten. Im selben Jahr gab er Richtlinien zur Behandlung der Rom_nija heraus, “de Domicilatione et Regulatione Zingarorum”, die u.a. besagten:
- Pferde durften nur als Arbeitstiere gehalten werden. Der Pferdehandel war verboten.
- Die Roma mussten die Sprache und Kleidung der Dorfbevölkerung annehmen.
- Bei Gebrauch der eigenen Sprache, Romanes, drohte eine Strafe von 24 Stockstreichen.
- Roma durften untereinander nicht heiraten.
- Nur wenn es die Behörde als notwendig erachtete, durften Roma als Schmiede arbeiten.
Besonders grausam war die Politik gegenüber den Kindern. Joseph II. hielt daran fest, dass die Kinder ab dem 4. Lebensjahr den Eltern weggenommen und bei Pflegeeltern in anderen Herrschaften aufwachsen sollten.
Aus Dokumenten und Registrierungen geht hervor, dass 1786 in den Bezirken Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf 17 Familien und in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf 72 Familien lebten.
Von den 227 Kindern wuchsen nur 74 Kleinkinder bei den Eltern auf, 60 wurden zu Pflegeeltern gebracht, 93 mussten bereits als Knechte und Mägde bei Bauern arbeiten und wohnen.1
Aus einem Reisebericht einer französischen Schriftstellerin aus dem 19. Jahrhundert, die Augenzeugin eines “Kinderraubs seitens der Behörden wurde”..
“An einem für dieses Volk entsetzlichen Tag, an den es noch mit Schrecken zurückdenkt, erschienen an allen Orten Ungarns, wo sich Zigeuner befanden, von Soldaten begleitete Karren. Die Kinder, vom eben entwöhnten Säugling bis zu den Jungvermählten, die noch ihre Hochzeitskleider trugen, wurden von ihnen fortgenommen. Die Verzweiflung dieser unglücklichen Bevölkerung lässt sich nicht beschreiben. Die Eltern warfen sich vor den Soldaten auf den Boden und klammerten sich an die Karren, die ihre Kinder entführten. Sie wurden mit Stöcken und Gewehrkolben weggestoßen, und da sie nicht fähig waren, den Wagen zu folgen, auf dem das Teuerste auf der Welt aufgeladen war, nämlich ihre kleinen Kinder, begingen viele Eltern auf der Stelle Selbstmord.”
aus Jean-Paul Clebert : Die Zigeuner. Wien, Berlin, Stuttgart, 1964. S. 87 5
Im Mährischen Tagblatt vom 15. November 1882 wird ein vor damals 100 Jahren grausiges Ereignis (zur Zeit vom Joseph II.) beschrieben. Dabei geht Hinrichtung (wahre Schlächterei) von 41 Hinrichtungen an Roma in drei Tagen.3
In der Habsburgermonarchie des 19. Jhdt.
„Je mehr die nomadisirenden Zigeuner in ihrer Ungebundenheit beunruhigt und gestört werden, desto mehr werden sie Gegenden meiden, in
Erlass zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens, 14. September 1888 6
welchen nach deren geordneten administrativen Verhältnissen für Nomaden kein Raum mehr ist.“
Der Erlass zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens von 1888, der schließlich vorschrieb, jene „Zigeuner“, die keine Heimatgemeinde nachweisen konnten, als „Ausländer“ zu behandeln undabzuschieben, war der End- und gleichzeitig Höhepunkt dieser zunehmenden Repressionspolitik.
Im Hinblick auf körperliche Schikanen verordnete Punkt 8 dieses Erlasses gesundheitliche
Untersuchungen an Zigeunern. Dazu gehörte bei der Feststellung von Ungeziefer, das
Kurzschneiden der Haare. Das Ministerium wies die Lokalbehörden zusätzlich an, das
„vollständige Kurzschneiden der Haare bei den Zigeunern (Männern und Weibern) nicht
zu verabsäumen“, da diese Maßnahme erfahrungsgemäß die Zigeuner besonders vom
Herumziehen abhalten würde. 7
Der Angelpunkt des zuvor geführten „Zigeuner“-Diskurses und der alltäglichen Polizeipraxis – die Versagung des Heimatrechts und der damit verbundenen armenrechtlichen Ansprüche – kam jedoch erst 1888 hinzu, um eine ungesetzliche Praxis ex post zu legitimieren. Diese nachträglich normierten, allen voran auf „Zigeuner“ zielenden Maßnahmen trafen aber auch andere zum Teil heimatlos gemachte Menschen, die aufgrund ihrer erzwungenen Mobilität kriminalisiert wurden. Das zeigt sich unter anderem bei der Berufsgruppe der Dienstbotinnen im selben Zeitraum.6
Quellenverzeichnis
- 1 Roma 2020
- 2 Roma-Service aus dem Vortrag von Emmerich Gärtner-Horvath anläßlich unserer Studienfahrt am 16. Oktober in Oberwart.
- 3 Digitales Archiv der Österreichischen Nationalbibliothek, Mährisches Tagblatt, 15. November 1882, Seite 2
- 4 Digitales Archiv der Österreichischen Nationalbibliothek, Neues Wiener Blatt, 3. Februar 1875, Seite 5
- 5 Die Rom_nija im 17. – 18. Jahrhundert – Nach dem Krieg beginnt die Verfolgung auf dem Blog von Roma 2020
- 6 Marius Weigl – Rassismus und die Soziale Frage, Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, Sozialpolitik und alltägliche Polizeipraxis in Österreich (-Ungarn) von 1852 bis 1888
- 7 Magdalena Kröll – Uni Wien, Dipolmarbeit, „Die administrative Bekämpfung des‚ Zigeunerunwesens‘ in Österreich 1880-1938“ – Diskriminierungen einer Minderheit als konstruiertes Problem, Seite 53