Die NS-Justiz: Recht des Unrechts

Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der “Volksgemeinschaft” über den Einzelnen zu etablieren. Die Doku betrachtet die Werdegänge von vier Menschen, die aktiv mitwirkten oder zu Opfern wurden.

Regie: Jean-Marie Barrère,
Marie-Pierre Camus
Land: Frankreich, 2023
Herkunft: ARTE F

Die Gleichschaltung der Justiz begann zunächst in Deutschland und hatte die Errichtung einer durch Blut- und Rassegesetze bestimmten Gesellschaft zum Ziel.
An vier Einzelschicksalen werden Triebkräfte und ideologische Hintergründe dieses Bruchs erforscht. Wie gelang es Hitler und seinen Gefolgsleuten, die Rechtsordnung derart auszuhöhlen und durch die schrittweise Unterwerfung des gesamten Justizapparates die Vorherrschaft der „Volksgemeinschaft“ über den Einzelnen durchzusetzen?
Neben dem Werdegang des bayrischen Scharfrichters Johann Reichhart, der weit über 3.000 Todesurteile vollstreckte (darunter auch das der Geschwister Scholl), schildert die Dokumentation das Schicksal der Gerichtsreferendarin und Widerstandskämpferin Elisabeth Gloeden, des hochrangigen NS-Juristen und Polizeichefs Werner Best und des Rechtsanwalts und Nazi-Gegners Hans Litten.
In der zwölf Jahre währenden NS-Ära (1933 bis 1945) verhängten Hitlers Gerichte etwa 16.000 Todesurteile. 30.000 weitere wurden von Militärgerichten ausgesprochen. Dieser Justizterror diente zunächst der Ausschaltung und Vernichtung des inneren Feindes und kündigte gleichzeitig die kommenden Eroberungskriege und den Schrecken des Holocaust an. Die Zerstörung von Recht und Justiz endete erst 1946 mit den Nürnberger Prozessen und der Einführung neuer internationaler Regeln.

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