Urnenhain – Die Feuerbestattung und Feuerbestattungsverein “Die Flamme”

Das erste Krematorium entstand in Mailand1 dann folgte 1878 Gotha. Dann folgte Zürich (1889), und weitere deutschen Städte wie Heidelberg, Hamburg, Jena und Offenbach. Italien, Frankreich und die USA sind vorangegeangen.2 Unter Bürgermeister Jakob Reumann erfolgte 1922 die Grundsteinlegung zum Krematorium auf dem Wiener Zentralfriedhof gegeüber dem Tor 2. Trotz Versuchen der christlich-sozialen Bundesregierung unterstützt von der katholischen Kirche die Inbetriebnahme zu verhindern, wurde sie am 17. Dezember 1922 eröffnet.
Die erste Einäscherung fand am 17. Jänner 1923 statt. Die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Reumann wurde 1924 zugunsten des inzwischen ehemaligen Bürgermeister entschieden. In seiner Eröffnungsrede meinte Reumann:

Im Laufe des gestrigen Abends ist mir als Landeshauptmann eine Weisung des des Herrn Bundesminister Schmitz zugestellt worden, die ausspricht, dass die Feuerbestattung in Österreich verboten sei. (…) dass also in einer Zeit, in der die demokratisch-republikanische Verfassung in dem freiheitlichen Denken ihr bestes Rüstzeug findet, ein Minister die Weisung gibt, dass die Feuerbestattung unzulässig sei, weil sie nicht ausdrücklich erlaubt ist. (…) Die Bevölkerung ist mündig geworden und wird sich nicht durch willkürliche Anordnungen in ihrer Willensbildung einschränken lassen.3

Aufnahme 2018

Die katholische Kirche verweigert die kirchliche Einsegnung jener Verstorbener, die testamentorisch die Verbrennung ihres Leichnams verfügt haben. Kardinal Piffl im Hirtenbrief des Wieber Diözesanblatt 61. Jg. Nr1/2 am 31. Jänner 1923:

…die Leichenverbrennung ist von allem Anfange an ein Kind der Revolution und ausgesprochene Religions- und Kirchenfeinde sind nicht nur seine ersten Paten gewesen, sondern sind auch seine Schrittmacher und Vorkämpfer bis auf den heutigen Tag. Hinter all den sanitären, ästhetischen und volkswirtschaftlichen Gründen, die man für die Leichenverbrennung ins Treffen führt, verbirgt sich nur der Hass des modernen Heidentums gegen die christlichen Glaubenslehren und der eitle Wahn, den Glauben an die Auferstehung und ein ewiges Jenseits in den Herzen der Gläubigen durch die gewaltsame und restlose Zerstörung des Christenleibes erschüttern und vernichten zu können4.

Die Antwort in der Arbeiter-innen Zeitung auf den Kardinalsbeitrag im Hirtenbrief5.

Der “Arbeiter-Feuerbestattungsverein – Die Flamme”

Im April 1885 gründeten Oskar Siedek und Julius Anderl, die in einer Verkaufsniederlassung der Firma Siemens ein Modell des Leicheneinäscherungsofens gesehen hatten, den ersten Verein der Freunde der Feuerbestattung – “Die Flamme”. Das offizielle Gründungsdatum der “Flamme” wird in den meisten Quellen allerdings mit 1904 angegeben6.

1922 entsteht der Verein „Die Flamme“

Der Leichenbestattungsverein „Die Flamme” schaffte es, dass die Praxis der Verbrennung zu einer fest verankerten Einrichtung in Wien wurde. Die Mitgliedschaft der „Flamme” stieg von 28.000 (1924) auf 167.315 (1932)7.

Vorträge über die Feuerbestattung lösen immer wieder “politische Kulturkämpfe” auch in den Bundesländern aus. Der Bezirkshauptmann von Hartberg beruft sich 1924 auf eine Verordnung von 1853 (aus den dunkelsten Zeiten der Monarchie), um einen Lichtbildvortag zur Feuerbestattung zu verbieten. Er schreibt, dass die religiösen, kulturellen und Einstellungen der Bevölkerung gefährdet seien8. (Hinweis zum Foto rechts9)

1925: Die Berechnung der Prämien und Leistungen10 erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Damals handelte es sich noch um Unterstützungsvereine, die ihren Mitgliedern eine versicherungsähnliche Leistung anboten7.

Am ersten Todestag (1926) des Altbürgermeisters Jakob Reumann wurde bei dessen Urne ein Kranz mit der Widmung “Dem beharrlichen Verteidiger der Feuerbestattung” niedergelegt11.

Krematorium Simmering: Feuerhalle, 192612

Dem Wiener Beispiel folgten bald andere Städte mit sozialdemokratischer Mehrheit: Steyr 1927, Linz 1929, Salzburg 1931, Graz 1932 und Villach 195313.

1934: Erstmals wird neben der Feuer- auch die Erdbestattung angeboten. „Die Flamme“ wurde aufgelöst und ihr gesamtes Vermögen und ihre Mitglieder dem neu gegründeten Sterbekostenverein „Vorsorge“ eingegliedert. Es bestand weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Leistung und sie konnte nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.

Nach den Februarkämpfen des Jahres 1934 wurde auch der Arbeiter-Feuerbestattungsverein “Die Flamme” aufgelöst und seine Mitglieder dem Verein “Vorsorge” zugewiesen. 1938 ging auch dieser im “Ostmärkischen Feuerbestattungsversicherungsverein” auf14.

1942: Am 1. Oktober gab sich das Unternehmen einen neuen Namen: die „WIENER VEREIN – Lebens- und Bestattungsversicherung auf Gegenseitigkeit“ trat erstmals auf. Nun in Form einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit und die Mitglieder hatten erstmals einen Rechtanspruch auf die versicherten Leistungen.

1991: Es kam schließlich zur Fusion mit der „WIENER STÄDTISCHE Allgemeinen Versicherung Aktiengesellschaft“ und zur Gründung der „WIENER VEREIN – Bestattungs- und Versicherungsservicegesellschaft m.b.H.“

Wiener Geschichteblätter – 80. Jahrgang, Heft 3/4 2025

Silvia Ursula Ertl schreibt einen Artikel zur Caritas-Sterbevorsorge. Darin beschreibt sie auch die ideologische Debatte, die am Beginn der Feuerbestattung geführt wurde:

Die ab 1912 steigende Zahl an – zunächst nur im Ausland durchgeführten – Feuerbestattungen durch die Werbetrommel der Feuerbestattungsvereine10 führte zu einem heftigen ideologischen Streit, der zwischen Sozialdemokratie und katholischer Kirche entbrannt war.
Einen Höhepunkt der Auseinandersetzung fand der Konflikt mit der Eröffnung des Wiener Krematoriums am 17. Dezember 1922 unter Bürgermeister Jakob Reumann.
Kardinal Friedrich Gustav Piffl veröffentlichte daraufhin im Dezember 1922 Verfügungen, wonach Leichenverbrennungen für Katholikinnen und Katholiken ebenso verboten waren wie auch Feuerbestattungsvereinen beizutreten. 1923 verfasste der Jesuit Alois Tappeiner eine umfassende Schrift zu diesem Thema. Er verweist darin nicht nur auf diese Verfügungen Piffls, sondern auch auf entsprechende Bestimmungen im kirchlichen Gesetzbuch. Allerdings räumt er auch ein, dass die Ablehnung der Feuerbestattung durch die katholische Kirche weder biblisch noch theologisch (Lehre von
Auferstehung des Leibes) begründbar ist. Es sei jedoch die Pflicht aller Katholikinnen und Katholiken, gegen die Verbrennung zu sein, solange die Feuerbestattung ein Kampfmittel der Freimaurerei gegen die katholische Kirche sei.
Auf politischer Ebene wurde der Konflikt anlässlich der geplanten Eröffnung des Krematoriums – neben heftigen Debatten im Gemeinderat – auch rechtlich ausgetragen, und zwar zwischen dem sozialdemokratischen Bürgermeister Jakob Reuman und dem christlichsozialen Minister für soziale Verwaltung Richard Schmitz. Es ging dabei um die Frage, ob die nicht explizit benannte Feuerbestattung im Rechtstext des Reichs-Sanitätsgesetzes von 1870, das das Begräbniswesen regelte, dennoch rechtens sei. Bereits 1909 hatte der Verwaltungsgerichtshof im Zuge des damals geplanten Krematoriums in Graz festgehalten, dass das Fehlen von Bestimmungen zur Feuerbestattung als Ablehnung zu interpretieren sei. Dieser Argumentation schloss sich Schmitz an und erteilte einen Tag vor Eröffnung des Krematoriums eine entsprechende Weisung an den Bürgermeister. Dieser argumentierte aber, dass, was nicht explizit verboten ist, erlaubt sein müsse. Wenig später gab es eine zweite Weisung des Ministers und anschließend eine Anklage gegen den Bürgermeister durch den Ministerrat. Der Verfassungsgerichtshof gab Reumann allerdings recht mit der Begründung, dass das Bestattungswesen Ländersache sei. Nach einer dritten Weisung zur Einstellung des Krematoriumbetriebs wandte sich die Bundesregierung abermals an den Verfassungsgerichtshof, zwei Gemeinderäte parallel dazu an den Verwaltungsgerichtshof. In beiden Fällen behielt Bürgermeister Reumann jedoch recht.


Quellenverzeichnis

  1. ÖNB, digitales Archiv, Der Abend am 30. Mai 1923, Seite 3 ↩︎
  2. Der Morgen – Wiener Montagblatt am 12. Juni 1922, Seite 2, ÖNB digitales Archiv, ↩︎
  3. Das Rote Wien – Schlüsseltexte der zweiten Wiener Moderne 1919 – 1934, Rob McFarland, Georg Spitaler, Ingo Zechner (Hrsg.), De Gruyter Oldenburg, 2020, ISBN 978-3-11-064003-8, Seite 272 ff ↩︎
  4. siehe Das Rote Wien, Seite 274 ↩︎
  5. ÖNB – digitales Archiv, Arbeiterinnen-Zeitung 1923, Nr. 2, Seite 8 ↩︎
  6. Das Rote Wien – die Flamme ↩︎
  7. Charles Gulick, Österreich von Habsburg zu Hitler, Danubia Verlag Band II, 1948, Seite 419 ↩︎
  8. ÖNB, digitales Archiv, Arbeiterzeitung am 7. September 1924, Seite 11 ↩︎
  9. ÖNB, digitales Archiv, Neues Wiener Journal am 17. Jänner 1925, Seite 16 ↩︎
  10. Die Einschaltung aus ÖNB, digitales Archiv, Der Gebirgsfreund, Juli 1924 ↩︎
  11. ÖNB, Wiener Allgemeine Zeitung, 26. Juli 1926, Seite 4 ↩︎
  12. Geschichte-Wiki-Wien, Feuerbestattung ↩︎
  13. Friedhöfe Wien – die Entstehungsgeschichte des Krematorium Wien ↩︎
  14. Die Flamme – das Rote Wien.at ↩︎