Verschleppung und Ermordung der Sinti und Roma in Trier

In den Morgenstunden des 16. Mai 1940 brachte man die Trierer Sinti-Familien zunächst in die Polizeistation Trier West und von da in das Sammellager in Köln. Fünf Tage blieben sie dort. Diese Zeit wurde benötigt, um so genannte „rassekundliche Untersuchungen“ durchzuführen. Es wurden Fingerabdrücke genommen und erkennungsdienstliche Fotographien angefertigt. Sämtliche Ausweise wurden eingezogen.

Denkmal in Trier beim Dom

Die Familien wurden entwürdigenden Prozeduren unterzogen und bei allem wurde ihnen gesagt, sie würden zum Schutz vor Bomben nach Polen umgesiedelt, wo sie Haus, Garten und Vieh bekämen. Bevor die Familien dann am 21. Mai 1940 in Viehwagons der Reichsbahn steigen

mussten, wurden sie gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, in der es hieß : „Mir ist heute eröffnet worden, dass ich im Falle verbotener Rückkehr nach Deutschland unfruchtbar gemacht und in polizeiliche Vorbeugehaft (Konzentrationslager) genommen werde.“

Aus Trier wurden 26 Sinti an die Kriminalpolizeileitstelle Köln gemeldet und über das Kölner Sammellager in das so genannte „Generalgouvernement“ deportiert. Dies recherchierten Fings und Sparing in „Rassismus. Lager. Völkermord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln“ (Köln, 2005, S. 202). Sinti, die die

fünfjährige Inhaftierung in den Konzentrationslagern im besetzten Polen überlebt haben und 1945 in ihre Heimat nach Trier zurückgekehrt sind, erinnern für den Tag der Deportation eine größere Gruppe als 26 Personen. Bis zum Sieg der Alliierten Kräfte über die Nationalsozialisten – fünf ganze Jahre – waren die Menschen in verschiedene Ghettos und Konzentrationslager gezwungen, selbst Kinder waren der Zwangsarbeit ausgesetzt. Dies bedeutete schwerste Arbeit in Steinbrüchen, im Straßenbau oder in der Rüstungsproduktion. Die unmenschlichen Arbeitsbedingungen waren bewusster Teil der geplanten Vernichtung. In den Ghettos und Lagern wurden wiederholt Erschiessungsaktionen durchgeführt.