Victor Adler vor dem berüchtigten Ausnahmegericht “Holzinger-Senat”, wo staatliche Willkür, ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit und willkürliche Interpretation von Rechtsnormen, ihm ein Urteil einbrachte, das mit einer strengen Arreststrafe in der Dauer von vier Monaten, verschärft mit einem “Fasttag” geahndet wurde.
Im Juni 1889 wurde die von Victor Adler herausgegebene Zeitung “Gleichheit” von Wiener Polizeidirektion verboten. Adler und der verantwortliche Redakteur Ludwig A. Bretschneider wurden wegen eines Artikels über das Vorgehen der Polizei und des Militärs beim Wiener “Tramwaystreik” angeklagt. Üblicherweise wurde in ähnlichen Fällen das Druckwerk eingestellt. Diesmal hatte es der Polizeiapparat mittels Ausnahmegericht auf Victor Adler abgesehen, um eine wichtige Person der ArbeiterInnenbewegung wegzusperren.
Anlaß waren Artikel Adlers in der “Gleichheit” im Juni 1889
In der Gleichheit erschien ein Artikel über den Streik der Tramwaybediensteten im April 1889 sowie einer Demonstration von Arbeitern vor einer Fabrik in Steyr, in denen das Vorgehen der Polizei und des Militärs gegen die Tramwaykutscher öffentlich angeprangert beziehungsweise Übertretungen des Gewerbegesetzes durch einen Steyrer Fabrikanten kritisiert wurden. Den Behörden wurde vorgeworfen, dass bei Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten die Konflikte vermeidbar gewesen wären.
Auszug aus der Darstellung Victor Adlers zur Anklage
…Endlich, hoher Gerichtshof, hat die “Gleichheit” und die Partei, welche sie vertritt, von jeher sich dadurch ausgezeichnet, dass sie nie Personen angriff, dass sie klar weiß, dass unsere Verhältnisse die Menschen zwingen, so zu handeln, dass sie in jeder einzelnen Person nur den Funktionär sieht, der die Funktion bekleidet, die ihm das wirtschaftliche System unvermeidlich aufgedrängt hat, und wir sehen den Funktionär ebenso in dem reichen Fabrikanten, der die Arbeiter ausbeutet, als in dem Beamten und Soldaten. Jeder ist in irgendeiner Weise entweder Lohnsklave oder aber wenigstens ein Sklave der Verhältnisse, in denen er lebt. Darum greifen wir nie den einzelnen an, solange dieser einzelne innerhalb der Grenzen seiner ihm aufgedrungenen Funktion sich bewegt. Wir greifen nicht einmal den armseligen Spitzel an, solange er seine Pflicht als Spitzel ruhig erfüllt, denn er muss dies, weil er sonst verhungert. Wenn aber von irgendeiner Seite, ob es nun ein Fabrikant, Beamter oder Soldat ist, über das hinausgegangen wird, was die Situation erfordert, was seine persönliche Situation fordert, wenn der Fabrikant etwas mehr ausbeutet, der Beamte oder Soldat oder ein anderer derartiger Funktionär, um Karriere zu machen, einen außerordentlichen Eifer entwickelt, wenn es sich ihm um eine Streberei handelt, über das Maß dessen, was ihm die Situation aufdrängt, dann allerdings sind wir immer dagegen aufgetreten, und um die Analogie dieses Vorgangs hat es sich hier gehandelt…
Urteil
Auszug aus einem Brief von Victor Adler an Friedrich Engels am 21.1.1890
…Die Verschleppung meiner Haft, die ins Unglaubliche geht (am 7. Dezember hat der Oberste Gerichtshof entschieden und noch heute habe ich noch keine Zustellung), läßt mich so schwer zu etwas Vernünftigen kommen. Diese Esel meinen, ich werde am 1. Mai mit Bomben im Sack in den Prater spazieren gehen und wollen mich durchaus an dem Tage drin haben…
Prozesse gegen Adler insgesamt
Gegen Victor Adler wurden zwischen 1889 und 1899 insgesamt 8 Monate und 27 Tage Arrest in insgesamt 8 Prozessen verhängt. Insgesamt ergingen 17 Verurteilungen gegen ihn(von denen 2 im Berufungsweg aufgehoben wurden), in 9 Verfahren (3 davon vor den Geschworenen) erfolgte allerdings ein Freispruch.
Quellenverzeichnis
- Geschichtewiki – Wien
- Victor Adlers Aufsätze, Reden und Brief I, 1922 Wiener Volksbuchhandlung, Hrsg. Parteivorstand SDAP
- Victor Adlers Aufsätze, Reden und Briefe II, 1923 Wiener Volksbuchhandlung,
Hrsg. Parteivorstand SDAP - Sozialistenprozesse, Politische Justiz in Österreich, Karl R. Stadler (Hrsg.), Europaverlag, 1986, ISBN 3-203-50948-2
- Broschüre “Die Geschichte des grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit”